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Schutzkonzept für die Heilig-Rock-Tage 2026

1. Einleitung

Der ehrenamtliche Besucherdienst des Bistums Trier begleitet und unterstützt während des zehntägigen Bistumsfestes die Programmverantwortlichen bei ihren Veranstaltungen. Dabei haben sie  Kontakt zu Pilger*innen, den unterschiedlichen Zielgruppen und sie leisten ihrer jeweiligen Aufgabenbeschreibung entsprechend Unterstützung und Hilfestellung.

In diesem Rahmen sollen alle Besucher*innen, sowie ehrenamtliche Helfer*innen in einem sicheren Umfeld aufeinandertreffen können. Dies beinhaltet den Schutz vor jeglicher Form von sexuellen Übergriffen oder sexualisierter Gewalt. Das vorliegende Schutzkonzept legt die Maßnahmen fest, die dazu beitragen, sexuelle Übergriffe zu verhindern und auf Vorfälle angemessen zu reagieren.

Im Rahmen einer Veranstaltung wie den Heilig-Rock-Tagen können jederzeit grenzverletzendes Verhalten, Übergriffigkeiten oder sexualisierte Gewalt passieren, ob durch Mitarbeitende, Mitwirkende oder durch Besucher*innen. 
Mit diesem Schutzkonzept versuchen wir, solche Übergriffe möglichst zu vermeiden.

2. Ziele des Schutzkonzepts

  • Prävention von sexualisierter Gewalt und Übergriffen
  • Ein Umfeld der Achtsamkeit schaffen und Sensibilisierung der ehrenamtlichen Helfer*innen für 
    das Thema
  • Verpflichtung auf einen respektvollen Umgang miteinander
  • Klare Verhaltens- und Kommunikationsregeln
  • Reaktionsmöglichkeiten im Falle eines Vorfalls

3. Präventive Maßnahmen

3.1 Sensibilisierung

Alle ehrenamtlichen Helfer*innen erhalten eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Prävention und Umgang mit Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt. Für die hauptamtlich angestellten Personen gilt das Schutzkonzept der jeweiligen Dienststelle.

Folgende Punkte sind Bestandteil der Informationsveranstaltung: 

  •  Begriffsklärung, von Grenzverletzung, sexuellem Übergriff und sexualisierter Gewalt
  • Sensibilisierung für Diskriminierung und Machtverhältnisse 
  • Verhaltensregeln im Umgang mit Besucher*innen
  • Maßnahmen bei Verdacht auf sexuellen Übergriff oder sexualisierte Gewalt

3.2 Verhaltensregeln

Alle ehrenamtlichen Helfer*innen sind verpflichtet, sich an verbindlichen Verhaltensregeln zu halten, der auf respektvollem, höflichem und professionellem Verhalten basiert. Die Verhaltensregeln sind den Helfer*innen bekannt. Zu den zentralen Punkten gehören:

  • Kein Körperkontakt ohne ausdrückliche Zustimmung
  • Respektvolle Kommunikation mit allen Besucher*innen
  • Kein Tolerieren von diskriminierenden oder unangemessenen Kommentaren oder Handlungen

Die Verhaltensregeln werden den Ehrenamtlichen als Dokument ausgehändigt. 

3.3 Risikoanalyse

Während der Heilig-Rock-Tage gehören unterschiedliche Zielgruppen zu den Besucher*innen. Hier ist es wichtig, dass die Helfer*innen besonders aufmerksam sind, um vulnerable Zielgruppen zu schützen, wie die Kinder während der Kita Tage, den Menschen mit Beeinträchtigungen beim Begegnungstag und auch die Kinder beim Besuchstag der Bistumsgrundschulen.

Diese Zielgruppen sind Übergriffen und sexualisierter Gewalt besonders schutzlos ausgeliefert. Der ehrenamtliche Besucherdienst beachtet beim Umgang mit diesen Zielgruppen den respektvollen und achtsamen Umgang und leistet Hilfe nur nach Absprache mit den verantwortlichen Begleitpersonen und im Rahmen ihrer Aufgabenbeschreibung.

Die Heilig-Rock-Tage finden an unterschiedlichen Standorten in und um den Dom statt und dauern bis in die Abendstunden. Risiken können hierbei entstehen in dunkleren Ecken und Räumen innerhalb des Doms, im Domkreuzgang, in und um die Zelte auf dem Domfreihof und dem Hauptmarkt. Insbesondere abends bei schlechter Beleuchtung sind auch der Hof des BGV oder die Plätze und Wege hinter dem Dom ein Risiko für Übergriffe, unangemessenes Verhalten oder sexualisierte Gewalt.

4. Beschwerde und Beratung

4.1 Sofortige Reaktion

Im Falle eines Vorfalls muss sofort und unaufgeregt gehandelt werden. Dazu gehören: 

  • Sofortige Abklärung der Situation mit den betroffenen Personen:

    Wird beim Besucherdienst ein Verdachtsfall gemeldet, wird die Veranstaltungsleitung Dario Tumminelli Tel.: 0151 703 85 108 / Katja Heyna-Jammer Tel.: 0151 424 06 929 umgehend informiert und hinzugezogen.

    Die Veranstaltungsleitung unterrichtet eine qualifizierte und geschulte Person, die die betroffene Person an einen geschützten Ort bringt und dort gemeinsam mit ihr dann weitere Schritte und Maßnahmen bespricht, plant und durchführt.

 

  • Schutz der betroffenen Person:

    Während der Heilig-Rock-Tage wird ein zentraler und geschützter Raum eingerichtet, in dem sich die betroffene Person zurückziehen und eine qualifizierte Ansprechperson zum Gespräch hinzugezogen werden kann.

    Außerdem ist ein Krisenteam eingerichtet worden, das für die Dauer der Heilig-Rock-Tage jederzeit erreichbar ist: 

    Organisationsleitung 
    Dario Tumminelli 
    Tel.: 0151 703 85 108 
    E-Mail: dario.tumminelli@bistum-trier.de

    Vertretung Organisationsleitung 
    Katja Heyna-Jammer 
    Tel.: 0151 424 06 929 
    E-Mail: katja.heyna-jammer@bistum-trier.de

    Interventionsbeauftragte des Bistums Trier 
    Katharina Rauchenecker 
    E-Mail: katharina.rauchenecker@bistum-trier.de

    Stabsstelle Kommunikation und Medien 
    Judith Rupp 
    Bistumssprecherin 
    Tel: 0170 33 821 88
    E-Mail: judith.rupp@bistum-trier.de

    Fachstelle Prävention 
    E-Mail: praevention@bistum-trier.de
  • Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten: 
    Handelt es sich beim Verdachtsfall um eine sexuelle Übergriffigkeit durch Mitarbeitende des Bistums Trier oder um Mitwirkende bei den Heilig-Rock-Tagen (Veranstalter/ Ehrenamtliche) wird die Interventionsbeauftragte Katharina Rauchenecker von der Veranstaltungsleitung kontaktiert und das weitere Vorgehen verabredet.

    Sollte die beschuldigte Person eine(n) ehrenamtlichen Helfer*in sein, übernimmt der Organisationsleiter Dario Tumminelli im Verdachtsfall das Gespräch und leitet die weiteren Maßnahmen ein. 

    Handelt es sich beim Verdachtsfall um eine(n) Besucher*in, wird die Veranstaltungsleitung und eine entsprechend geschulte und qualifizierte Person hinzugezogen, die gemeinsam mit der betroffenen Person die weiteren Maßnahmen bespricht.

    Auf der folgenden Seite findet sich der Interventionsplan des Bistums: Intervention 

    Hier finden Sie den Interventionsplan als PDF-Dokument, der Ihnen im Verdachtsfall als Handreichung dient und weitere Informationen zur Vorgehensweise der Verantwortlichen im Bistum.

    Unabhängige Ansprechpersonen im Bistum Trier: 
    Ursula Trappe 
    Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin 
    E-Mail: ursula.trappe@bistum-trier.de
    Telefon: 0151 506 815 92 
    Postsendungen an: 
    Bischöfliches Generalvikariat 
    Ursula Trappe - persönlich/vertraulich – 
    Postfach 1340 
    54203 Trier 

    Markus van der Vorst 
    Dipl.-Psychologe 
    E-Mail: markus.vandervorst@bistum-trier.de 
    Telefon 0170 609 331 4 
    Postsendungen an: 
    Bischöfliches Generalvikariat 
    Markus van der Vorst - persönlich/vertraulich – 
    Postfach 1340 
    54203 Trier 

4.2 Weitere Unterstüztung und Hilfe

Sollten Sie eine Situation beobachten, die Ihnen komisch vorkommt, aber Sie nicht ganz sicher sind, wie Sie reagieren sollen, können Sie eine der Lebensberatungsstellen des Bistums kontaktieren, um Sicherheit bei der Einschätzung der Situation zu erhalten: 

Lebensberatungsstellen des Bistums Trier 
https://www.lebensberatung.info/hilfe-vor-ort/

Weitere Unterstützung- und Beratungsangebote erhalten Sie bei der Fachstelle Prävention im Bistum Trier: 

Website der Fachstelle Prävention im Bistum Trier: 
https://www.bistum-trier.de/hilfe-soziales/praevention/

5. Evaluation und Kommunikation

5.1 Evaluierung des Schutzkonzepts

Nach den Heilig-Rock-Tagen wird das Schutzkonzept evaluiert, um zu überprüfen, ob die Maßnahmen effektiv waren. Feedback von ehrenamtlichen Helfenden und Besucher*innen wird gesammelt unter heilig-rock-tage@bistum-trier.de und in die zukünftige Weiterentwicklung einfließen. Dazu gehört auch, immer wieder zu prüfen, ob zu den bekannten, vulnerablen Zielgruppen evtl. neue schutzbedürftige Zielgruppen hinzukommen.

5.2 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

  • Das Schutzkonzept wird auf der Website der Veranstaltung und an relevanten Stellen kommuniziert. Für den Besucherdienst werden Veranstaltungen diesbezüglich angeboten. Zukünftig ist der Besuch einer solchen Veranstaltung für alle Ehrenamtlichen im Besucherdienst verpflichtend. 

  • Alle Helferinnen und Helfer werden ausdrücklich auf die Bedeutung der Einhaltung des Schutzkonzepts hingewiesen und sind verpflichtet, entsprechend zu handeln.

6. Fazit

Mit diesem Schutzkonzept wird ein sicherer und respektvoller Rahmen für die Heilig-Rock-Tage geschaffen. Alle Ehrenamtlichen, Helfer und Besucher tragen eine Verantwortung, um sexuelle Übergriffe und Gewalt zu verhindern und eine Kultur des Respekts zu fördern.

Man sieht eine Zeichnung. Drei Menschen unterschiedlichen Alters und Hautfarbe halten sich in den Armen. Richtung Horizont verläuft ein geschlängelter Weg mit markierten Postionen

Intervention im Bistum Trier